Natursteinpflaster ist eine der gebräuchlichsten Art, um repräsentative Plätze und historische Straßen zu gestalten.
Die DIN 18318 u. a. regeln für die Ausführung und Standards.
Trotz intensiver Suche wird man in diesen Vorschriften nichts über die handwerklich richtige Ausführung finden.
In den nachfolgenden Regeln sind die grundlegenden Voraussetzungen
für eine gute und lang haltende Natursteinpflasterfläche beschrieben.
In jeder Reihe nur Steine gleicher Breite verpflastern.
Alle Steine gleichmäßig hammerfest setzen.
Die Steine nicht versetzt oder verkanntet versetzen.
Die Steine gut im Verband setzen.
Die Steine beim Setzen gut mit Sand füttern.
Alle Steine in gleicher Höhe versetzen.
Der Pflastervorgang ist
a) bei Großpflaster gegen den Verkehr
b) bei Segmentbögen mit dem Verkehr
c) bei steigenden Straßen stets zu Berg vorzunehmen.
Hauptstraßen durchpflastern, Nebenstraßen anschließen.
Den ersten Rammschlag gegen die Verkehrsführung führen.
Den zweiten Rammschlag mit der Verkehrsführung führen.
Den Verkehr erst nach Austrocknen über die Pflasterfläche leiten.
Nicht nur die einwandfrei und nach handwerklichen
Regeln verlegten Naturpflastersteine sind Garant für eine gebrauchsfähige
Pflasterfläche
sondern auch der Oberbau ( in der Regel fälschlicherweise als Unterbau bezeichnet ) muss den Anforderungen entsprechen.
Ausreichende nach der Bauklasse geforderte Tragfähigkeit ist unabdingbar.
Profilgerechtes Einbauen und gleichmäßiges Bettungsmaterial müssen aufeinander abgestimmt sein.
Schon eine unterschiedlich dick eingebaute Bettungsschicht führt nach wenigen Jahren zur Unbrauchbarkeit der Fläche.
Die Fehlerzuweisung dieses Schadensbildes wird in der Regel nicht erkannt.
Eine eingehende Beratung und genügend Zeit sollte
meinungsbildend für eine Entscheidung sein.
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